
Aktuelle Ankündigungen - wichtige Informationen für Mitglieder
In diesem Bereich finden Sie aktuelle Bekanntmachungen und Termine des Vereins.
- Kontaktmöglichkeiten zum Vorstand des KGV „Dr. Schreber“ e.V.
- Sprechzeit: jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat 16 – 18 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen) und nach Vereinbarung
- E-Mail: Kontaktformular
- Tel.: 0341 9600113 (Anrufbeantworter, selten besetzt)
- Arbeitseinsatz zur Erbringung der Gemeinschaftsstunden - 2026
- nächster Termin: Samstag 30.5.2026 / 08.00 - 12.00 Uhr
- weitere Termine siehe Arbeitseinsatzkalender
- Zur Planungssicherheit bitten wir Sie uns bis spätestens 5 Tage vor dem Termin zu informieren:
- Wer (Name, Vorname Gartennummer)
- In welcher Zeit
- Arbeitseinsatz hier anmelden
- Sprechzeiten der Gartenfachberatung
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Montag, 11.05., 17:00–18:00 UhrMontag, 01.06., 17:00–18:00 UhrMontag, 13.07., 17:00–18:00 UhrMontag, 10.08., 17:00–18:00 UhrMontag, 14.09., 17:00–18:00 Uhr
- Nehmen Sie gern Kontakt hier auf.
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- Gartenbegehung am 16.05.2026
- Wie bereits in den vergangenen Jahren erfolgt zunächst eine Vorbesichtigung sämtlicher Gärten durch den Vorstand. Sofern hierbei Gesprächs- oder Klärungsbedarf festgestellt wird, werden die betreffenden Pächter in einer gesonderten Mail um Anwesenheit an diesem Tag gebeten.
- Wir bitten um Anwesenheit in nachfolgenden Zeiträumen.
- 09:30 – 12:00 Uhr Parzelle 1 – 51 / 156 – 160
13:00 – 15:30 Uhr Parzelle 52 – 155a
- 09:30 – 12:00 Uhr Parzelle 1 – 51 / 156 – 160
Wichtige Erinnerung
Sie haben ein Bauvorhaben in Ihrer Parzelle geplant? Für Informationen, ob ein Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist, steht Ihr Vorstand zur Verfügung. Bitte melden Sie sich hierzu während der Sprechzeiten oder per E-Mail.
Kleingartenordnung des Stadtverbandes Leipzig der Kleingärtner e. V.
2.3.9.Der Kleingartenpächter hat die an seinen Kleingarten angrenzenden Wege sauber zu halten und zu pflegen.
2.3.10.Der Kleingartenpächter ist verantwortlich dafür, dass durch die sich in seinem Kleingarten befindlichen Bäume, Sträucher, Ziergewächse u.ä. kein Überhang bzw. kein Überwuchs auf benachbarte Kleingärten, auf die Gemeinschaftsflächen oder auf Nachbargrundstücke entsteht und diese dadurch beeinträchtigt werden. Von den Kleingärten dürfen keine Gefahren ausgehen; die Verkehrssicherheit ist zu gewährleisten.