Wenn Sie sich für einen Garten in unserem Verein interessieren, besuchen Sie uns bitte während der Sprechzeit des Vorstandes oder nehmen Sie hier online mit uns Kontakt auf.
Die jährlich anfallenden Kosten sind wesentlich von der Gartengröße und vom Medienverbrauch abhängig.
Aktuell sind keine freien Parzellen verfügbar.
Zur Zeit werden nur Vereinsmitglieder bei der Vergabe freiwerdender Gärten berücksichtigt. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen.
Für die Aufnahme in den Verein besuchen Sie uns ebenfalls zur Sprechzeit des Vorstandes hier.
Wie bekomme ich einen Garten
Die Anzahl der Interessenten für einen Garten in unserer Kleingartenanlage ist sehr groß.
Auf Wunsch des Interessenten werden die Kontaktdaten gespeichert.
Erlaubt es die Mitgliederzahl auf der Bewerberliste, lädt der Vorstand Interessenten zum Aufnahmegespräch ein.
Wird Ihrem Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft im Verein stattgegeben, werden Sie Mitglied auf der Bewerberliste.
Nur Mitglieder können Pächter werden und ausschließlich erhalten sie Pachtangebote.
Die Wartezeit zur Aufnahme in den Verein oder eine Pachtangebot ist nicht vorhersehbar.
Der Zweck des Vereines ist die Förderung der Kleingärtnerei auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften und Ordnungen.
Kleingärtnern kann eine große Freude sein, macht aber auch Arbeit. Was auf Sie zukommen würde, wenn Sie einen Kleingarten bekämen, ist unter „Entscheidungshilfe“ dargestellt. Bitte beantworten Sie sich selbst gegenüber ehrlich und kritisch die Fragen.
Entscheidungshilfe
Die Entscheidung für einen Kleingarten will sorgfältig überlegt sein, prägt sie doch das künftige Leben unter Umständen der ganzen Familie.
Bevor Sie sich für einen Garten entscheiden, sollten Sie sich deshalb einige Fragen stellen:
- Bin ich bereit die mit einem Kleingarten nach Bundeskleingartengesetz verbundenen Regeln einzuhalten?
- Habe ich Lust, im Garten zu arbeiten?
- Reicht meine Freizeit für die Anforderungen, die der Garten stellt?
- Wird der Wunsch nach einem Garten vom Partner bzw. der Familie mitgetragen oder gar unterstützt?
- Sind mir der Anbau von Obst, Gemüse, Kräutern wichtig?
- Habe ich Freude an der Natur?
- Will ich eigene Erträge aus dem Garten erwirtschaften?
- Kann ich mich im Verein aktiv integrieren und bin bereit Vereinsstrukturen anzuerkennen?
- Welche Fähigkeiten kann ich in den Verein einbringen?
- Bin ich bereit, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen?
- Sind Sie in der Lage die Anschaffungskosten und die jährliche Zahlung für Pacht und Nebenkosten aufzubringen?
Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, wenn Sie einen Garten erhalten, haben wir nachfolgend die wichtigsten Informationen zusammengestellt:
Bewirtschaftung des Gartens
Für einen Garten nach Bundeskleingartengesetz (BKleingG) gibt es klare, einfache und feste Vorschriften und Regeln die eingehalten werden müssen.
Neben dem BKleingG gilt die Kleingartenordnung des Stadtverbandes Leipzig der Kleingärtner e. V. und selbstverständlich unsere Satzung.
Drittelregelung im Kleingarten nach BKleingG
- Der Kleingarten soll zum vorwiegenden Teil naturnah, gärtnerisch bewirtschaftet werden und ist kein reiner Erholungs- und Freizeitort. Mindestens ein Drittel der gesamten Gartenparzelle muss zum Anbau von Gartenerzeugnissen (Obst, Gemüse, Kräuter) für den Eigenbedarf genutzt werden.
- Das zweite Drittel ist für Blumen, Rabatten und Wiesen.
- Die Restfläche kann für das Gartenhaus, Ruhezone/Erholungsfläche und Wege genutzt werden.
Ausstattung der Gärten
Die meisten Gärten unserer Anlage haben einen Wasser- und Stromanschluss und eine Gartenlaube. Andere Medienanbindungen gibt es nicht.
Zeitaufwand
Den Zeitaufwand für die Bewirtschaftung eines Kleingartens sollte man auf keinen Fall unterschätzen. Von April bis Oktober sollten sie mindestens 10 Stunden in der Woche Zeit haben, um die Kulturen für die Saison anzulegen, den Garten zu pflegen, Obst und Gemüse zu ernten und zu verarbeiten, zu jäten etc.
Neben dem Garten selbst muss auch ganzjährig die Vereinsfläche gepflegt werden. Zu jedem Garten gehört der ½ Weg der direkt vor, hinter oder seitlich vom Garten ist. Dieser muss selbstständig regelmäßig in einem adäquaten Zustand erhalten werden.
Weiterhin ist jährlich Gemeinschaftsarbeit zu leisten, Termine dazu werden durch den Vorstand bekannt gegeben. Aktuell sind 10h/Parzelle zu erbringen.
Bei Gartenübernahme:
Bei der Gartenübernahme müssen Sie vom Vorbesitzer die werthaltigen Bestandteile einer Pachtzelle (Gebäude, Wege, Gehölze etc.) ablösen. Der Wert hierfür wird von einem Wertermittler unseres Stadtverbandes ermittelt.
Die Erwerbskosten können je nach Alter und Ausstattung (insbesondere des Gartenhauses) sehr stark variieren.
Die jährlich anfallenden Kosten sind wesentlich von der Gartengröße und vom Medienverbrauch abhängig.